Montag, 1. Mai 2017

Schminken für ZARA


Das äußere Erscheinungsbild spielt im Einzelhandel eine wichtige Rolle, so auch bei ZARA. Verkäufer erkennt man hier an der dunklen Uniform. Die Herren tragen meistens einen schwarzen Anzug, und die Damen aktuell weiße Shirts mit schwarzer Hose und passendem Blazer.

Dass man im Verkauf auf ein gepflegtes Erscheinungsbild Wert legen sollte, ist selbstverständlich. Was aktuell in einer Münchner Filiale im morgendlichen Nippon (ein kurzes Mitarbeitermeeting) angesprochen wurde, geht aber über diesen Umstand weit hinaus:
Ein stellvertretender Filialdirektor verkündete hier sinngemäß, dass die Kolleginnen morgens aussehen würden, als wären sie gerade frisch aus dem Bett gefallen. Sie sollten sich schminken und zu Lippenstift greifen! Ja, ihr habt richtig gelesen. Bei solchen Äußerungen muss man sich schon fragen, mit welchem Recht Manager sich derartige Unverschämtheiten seinen weiblichen Mitarbeitern gegenüber rausnehmen dürfen.
Es ist nicht das erste Mal, dass von diesem Vorgesetzten das Tragen von rotem Lippenstift angesprochen wird. Somit kann ein einmaliger Fehltritt ausgeschlossen werden. Es ist aktuell keine Betriebsvereinbarung bekannt, in der das Schminken von Mitarbeitern geregelt ist - persönliche Vorlieben und Wünsche so seinen Angestellten gegenüber zu äußern ist schon ein starkes Stück. Stellt man sich bei ZARA so Mitarbeiterführung vor? Hier werden Kompetenzen grob überschritten, wenn man mich fragt.

Die Tragik bei der ganzen Angelegenheit ist folgende - Einige Kolleginnen haben lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag und werden sich aus Verunsicherung darüber, ob sie übernommen werden, diesen Wünschen der Manager wohlmöglich beugen.
Muss man sich sowas als Frau bieten lassen, wenn man heutzutage einem Job im Einzelhandel nachgeht? Gibt es in Eurer Filiale ähnliche Vorkommnisse zu diesem Thema?

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