Dieser mehrteilige Blog soll allen, die es interessiert, einen Überblick und etwas mehr darüber verschaffen, was Betriebsräte sind, wo sie herkommen, was sie tun, was sie nicht tun und warum sie so wichtig sind.
Es ist allgemein bekannt, dass Betriebsräte nicht
besonders "beliebt" sind bei den Unternehmen. Sie sind
"Störenfriede", sie kontrollieren zu viel, sie haben zu viel mit zu
bestimmen und sie kosten viel Geld. Nichtsdestotrotz hat der Gesetzgeber sie mit
einer gewissen Positionsstärkung und einer gewissen Portion Macht ausgestattet.
Diese Macht verhilft den Betriebsräten sich gegenüber dem Arbeitgeber zu
behaupten. Ein Betriebsrat ist wichtig und gut für einen Betrieb. Warum? Weil
es, im optimalen Fall, ein Gremium ist, welches sich konstruktiv um die Rechte
und Pflichten jedes Arbeitnehmers im Betrieb einsetzen kann. Die sog.
"vertrauensvolle" Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber kann auch eine
fruchtbare und konstruktive sein. Wenn, ja wenn das Wörtchen "Wenn" nicht
wär'... - Aber woher kommt der BR? Wann und warum wurde der Betriebsrat so
wichtig? Wie veränderte sich die Arbeit und was für einen Stellenwert haben die
Betriebsräte früher und heute? Diese und viele andere Aspekte wollen wir Euch
in diesem mehrteiligen Blog etwas näher bringen.
Zur Geschichte:
Erste Vorläufer der Betriebsräte finden wir in
Deutschland Ende des 19. Jhdt. In Bayern und Preußen wurden dann um 1900 bzw.
1905 erste gesetzliche "Arbeiterausschüsse" gegründet. Daraufhin
folgte im ersten Weltkrieg die Einführung eines ständigen Arbeiterausschusses,
welches in wichtigen Betrieben für die Kriegswirtschaft ab 50 Mitarbeitern
gebildet werden sollte. Anfang 1920 wurde ein Betriebsrätegesetz erlassen,
welches für Betriebe ab 20 Mitarbeiter einen Betriebsrat vorsah. In der
Weltwirtschaftskrise ab 1929 zerfielen alle diese Bewegungen und im
Nationalsozialismus wurden Betriebsräte sogar verboten und durch sog.
"Vertrauensräte" ersetzt. Erst nach dem zweiten Weltkrieg, also nach
1946, waren Betriebsräte wieder erlaubt und am 11. Oktober 1952 wurde dann das
erste Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) erlassen. Dieser basierte in seinen
Grundgedanken auf den, aus der Weimarer Republik von 1920, entworfene
Betriebsrätegesetz. Eine signifikante Reform erhielt das BetrVG 1972 und eine
weitere aber wesentlich kleinere Reform im Jahr 2001.
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