Donnerstag, 27. April 2017

Vertrauen ist gut, Betriebsrat ist besser! Teil 1

Dieser mehrteilige Blog soll allen, die es interessiert, einen Überblick und etwas mehr darüber verschaffen, was Betriebsräte sind, wo sie herkommen, was sie tun, was sie nicht tun und warum sie so wichtig sind.

Es ist allgemein bekannt, dass Betriebsräte nicht besonders "beliebt" sind bei den Unternehmen. Sie sind "Störenfriede", sie kontrollieren zu viel, sie haben zu viel mit zu bestimmen und sie kosten viel Geld. Nichtsdestotrotz hat der Gesetzgeber sie mit einer gewissen Positionsstärkung und einer gewissen Portion Macht ausgestattet. Diese Macht verhilft den Betriebsräten sich gegenüber dem Arbeitgeber zu behaupten. Ein Betriebsrat ist wichtig und gut für einen Betrieb. Warum? Weil es, im optimalen Fall, ein Gremium ist, welches sich konstruktiv um die Rechte und Pflichten jedes Arbeitnehmers im Betrieb einsetzen kann. Die sog. "vertrauensvolle" Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber kann auch eine fruchtbare und konstruktive sein. Wenn, ja wenn das Wörtchen "Wenn" nicht wär'... - Aber woher kommt der BR? Wann und warum wurde der Betriebsrat so wichtig? Wie veränderte sich die Arbeit und was für einen Stellenwert haben die Betriebsräte früher und heute? Diese und viele andere Aspekte wollen wir Euch in diesem mehrteiligen Blog etwas näher bringen.


Foto: Cartoon Harm Bengen


Zur Geschichte:

Erste Vorläufer der Betriebsräte finden wir in Deutschland Ende des 19. Jhdt. In Bayern und Preußen wurden dann um 1900 bzw. 1905 erste gesetzliche "Arbeiterausschüsse" gegründet. Daraufhin folgte im ersten Weltkrieg die Einführung eines ständigen Arbeiterausschusses, welches in wichtigen Betrieben für die Kriegswirtschaft ab 50 Mitarbeitern gebildet werden sollte. Anfang 1920 wurde ein Betriebsrätegesetz erlassen, welches für Betriebe ab 20 Mitarbeiter einen Betriebsrat vorsah. In der Weltwirtschaftskrise ab 1929 zerfielen alle diese Bewegungen und im Nationalsozialismus wurden Betriebsräte sogar verboten und durch sog. "Vertrauensräte" ersetzt. Erst nach dem zweiten Weltkrieg, also nach 1946, waren Betriebsräte wieder erlaubt und am 11. Oktober 1952 wurde dann das erste Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) erlassen. Dieser basierte in seinen Grundgedanken auf den, aus der Weimarer Republik von 1920, entworfene Betriebsrätegesetz. Eine signifikante Reform erhielt das BetrVG 1972 und eine weitere aber wesentlich kleinere Reform im Jahr 2001.

In Teil 2 gehen wir auf die Errichtung eines BRs in einem Betrieb ein. Bis bald.


f.


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