Dienstag, 4. September 2018

Zara-Manager lassen Mitarbeiter-Spinde aufbrechen - Betriebsrats-Mitglied wird abgemahnt



Mobbing und Schikane - der spanische Modekonzern hat in letzter Vergangenheit eine schwache Leistung abgeliefert, was den sozialen Umgang mit seinen Mitarbeitern*innen angeht. Mehrere ehemalige Kolleginnen aus Führungspositionen haben ausgepackt, wie Mobbing von der Chefetage regelrecht angeordnet wurde!

Auch bei der Zusammenarbeit mit Mitgliedern der örtlichen Betriebsräte gibt der Moderiese ein sehr beklemmendes Bild ab. Zahlreiche Abmahnungen und willkürliche Maßnahmen gegen BR-Kollegen, wie beispielsweise plötzliche Versetzungen in andere Abteilungen sind bekannt. Und es geht weiter - denn erst jetzt wurde mal wieder ein Mitglied der Münchner Betriebsräte abgemahnt. Diesmal geht es um einen angeblichen „Wutanfall“, der sich im Zusammenhang mit dem Öffnen der Spinde von Kollegen*innen in den Sozialräumen ereignet haben soll.

 

Spinde der Beschäftigten wurden ohne neutrale Zeugen geöffnet


Hintergrund war, dass aufgrund von Fluktuation in der Filiale ungenutzte, aber dennoch verschlossene Spinde in den Umkleideräumen durch den Hausmeister aufgebrochen wurden. Dieses Vorhaben ist grundsätzlich legitim, jedoch ist die Art und Weise, wie die ganze Aktion durchgeführt wurde inakzeptabel.

Fakt ist, dass Spinde von Kollegen*innen nur unter Aufsicht eines Mitglieds des Betriebsrats geöffnet werden dürfen. Diese Maßnahme soll dem Schutz vor Diebstählen aus den Spinden dienen - in diesen könnten sich z.B. noch Wertgegenstände der Mitarbeiter*innen befinden. Ein weiterer, wichtiger Aspekt ist aber auch, dass man „lästigen“ Mitarbeiter*innen einen möglichen Diebstahl anhängen könnte - denn wenn niemand als unabhängiger Zeuge vor Ort ist, kann man rein theoretisch behaupten, in dem geöffneten Spind hätte sich gestohlene Zara-Ware befunden. Eine so ausgesprochene Kündigung wäre ein Leichtes, und kaum im Nachhinein vom Betroffenen zu widerlegen!

 

Privateigentum ist „abhanden“ gekommen


Mit diesem Wissen ist es aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, wieso die Spinde in einem Moment aufgebrochen worden sind, wo keine Betriebsratsmitglieder vor Ort waren. Das Öffnen der Spinde ist mitbestimmungspflichtig und kann nicht einfach von Führungskräften angeordnet werden. Hinzukommt, dass Manager auch beim Öffnen der Spinde anwesend sein müssen - auch das war nicht der Fall! Ein solches Verhalten ist fahrlässig und gefährlich, denn unsere Führungskräfte kennen die Risiken für die Beschäftigten.

Alleine aus dem Grund, Missverständnisse zu vermeiden, hätte man mit der Aktion abwarten können, bis entsprechende Betriebsräte anwesend sind. Das Ergebnis dieser unüberlegten Vorgehensweise ließ auch nicht lange auf sich warten -  es ist tatsächlich Privateigentum wie z.B. Hose, Jacke, Schuhe und mehr von einer Kollegin „abhanden“ gekommen - Zara möchte für den entstandenen Schaden nicht aufkommen! Der Fall ist aktenkundig - es wurde Anzeige gegen unbekannt gestellt.



Mal wieder sind es Mitglieder der Betriebsräte, die indirekt für Pflichtverletzungen von Führungskräften die Folgen tragen

 

 

Grobe Pflichtverletzung von Führungskräften doch BR-Mitglied erhält Konsequenzen


Aus diesem Grund ist es aus unserer Sicht mehr als nur menschlich, wenn in diesem Moment unser erwähnter BR-Kollege vielleicht etwas ungehalten reagierte. In Anbetracht der möglichen Gefahren für Kollegen*innen leicht nachvollziehbar - abgesehen davon, das tatsächlich Privateigentum nach der Aktion fehlte!

Dass diese Reaktion - ausgelöst durch das Fehlverhalten der Manager - eine weitere Abmahnung nach sich zieht, passt leider nur allzu gut in das traurige Bild, welches Zara in den letzten Wochen prägte.

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